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BMF Schreiben vom 19.03.2020 – Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

In weiten Teilen des Bundesgebietes sind durch das Coronavirus beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden oder diese werden noch entstehen. Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt daher im Hinblick auf Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung von Vorauszahlungen für Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, Folgendes: 

  1. Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Diese Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. § 222 Satz 3 und 4 AO bleibt unberührt.
  2. Anträge auf Stundung der nach dem 31. Dezember 2020 fälligen Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen, die nur Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 betreffen, sind besonders zu begründen.
  3. Wird dem Finanzamt aufgrund Mitteilung des Vollstreckungsschuldners oder auf andere Weise bekannt, dass der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich betroffen ist, soll bis zum 31. Dezember 2020 von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern im Sinne der Tz. 1 abgesehen werden. In den betreffenden Fällen sind die im Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Schreibens bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 zu erlassen. Die Finanzämter können den Erlass durch Allgemeinverfügung (§ 118 Satz 2 AO) regeln.

Für die mittelbar Betroffenen gelten die allgemeinen Grundsätze.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Stand: 19.03.2020

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Am vergangenen Samstag stand unser Netzwerk-Partner Dr. Hendrik Zeiß, als Fachanwalt für Medizinrecht, Herrn Dr. Stefan Helka, als Zahnarzt, Rede und Antwort zu rechtlichen Themen in der Corona-Krise:

Dürfen Ärzten/Zahnärzte aktuell nur Notfallbehandlungen durchführen?

Welche möglichen rechtlichen Konsequenzen gibt es hinsichtlich Inanspruchnahme von Soforthilfen?

Muss ich als Mieter meine Miete weiterzahlen? 

https://www.youtube.com/watch?v=iI5H6qk5kDc

Vielen Dank an euch beide für dieses sehr interessante und verständliche Interview!

Euer HeilberufePlus-Team
Unser Blog, welcher wichtige Informationen zum Coronavirus liefert, wie z.B. rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche Fragestellungen beantwortet, wird laufend aktualisiert. Selbstverständlich stehen wir auch telefonisch unter 02541 9386956 für weitere Fragen oder Anliegen zur Verfügung.
https://implacheck.de/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte/

Bleiben Sie alle gesund!
Ihr HeilberufePlus-Team

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In der aktuellen Corona-Pandemie sollten gerade Arztpraxen, Apotheken, etc. an einen Hustenschutz denken, um Patienten und Mitarbeiter,-innen zu schützen. Unser Netzwerk-Partner die OBV Objektbau Bomers GmbH, hat hierzu einen Hustenschutz-Aufsteller entwickelt. 
Bei Interesse bitte Herrn Heinrich Wesseler kontaktieren. Nachfolgend der Link zu den Kontaktdaten: https://heilberufe-plus.de/experten/praxiseinrichtung/

Bleiben Sie alle gesund!
Ihr HeilberufePlus-Team
Liebe Ärzte, liebe Zahnärzte und liebe Partner,

wir bauen zurzeit ein Informationsportal auf, welches Sie über die relevanten Themen rund um den Corona-Virus informieren soll. Nachfolgend der Link dazu: https://heilberufe-plus.de/coronavirus/
Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit unserem ganzen Netzwerk für alle Fragen zur Verfügung. Falls wir telefonisch nicht direkt erreichbar sind, aufgrund des hohen Anrufaufkommens, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht oder schreiben Sie uns. Wir melden uns schnellst möglich. 
Bleiben Sie gesund!
Ihr HeilberufePlus-Team

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