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Coronavirus: Videosprechstunden unbegrenzt möglich

Ärzte und Psychotherapeuten können ihren Patienten jetzt öfter eine Videosprechstunde anbieten. Angesichts der weiteren Ausbreitung des Coronavirus haben KBV und GKV-Spitzenverband die Begrenzungsregelungen aufgehoben. Damit sind Fallzahl und Leistungsmenge nicht limitiert. 

Normalerweise dürfen Ärzte und Psychotherapeuten pro Quartal maximal jeden fünften Patienten ausschließlich per Video behandeln, ohne dass dieser in die Praxis kommen muss. Auch die Menge der Leistungen, die in Videosprechstunden durchgeführt werden dürfen, ist auf 20 Prozent begrenzt. Für den Rest ist ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich. 

Aufgrund der aktuellen Pandemie mit SARS-CoV-2 wird empfohlen, dass Patienten nach Möglichkeit nur in medizinisch dringenden Fällen die Praxen aufsuchen. Eine Alternative für den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ist die Konsultation per Video. Sie ist bei allen Indikationen möglich und auch dann, wenn der Patient zuvor noch nicht bei dem Arzt in Behandlung war. 

Psychotherapie per Video 

Auch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten dürfen seit Herbst vergangenen Jahres bestimmte Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie per Videosprechstunde durchführen und abrechnen.  Voraussetzung ist, dass ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung vorausgegangen ist. Das schreibt das psychotherapeutische Berufsrecht und die Psychotherapie-Vereinbarung vor. 

Regelung gilt vorerst für das zweite Quartal 

Die Begrenzungsregelungen wurden zunächst für das zweite Quartal ausgesetzt. KBV und Krankenkassen werden spätestens zum 31. Mai prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Für das laufende erste Quartal erfolgt keine Aussetzung, da beide Seiten davon ausgehen, dass die 20-Prozent-Marke nicht erreicht wird. 

Quelle: KBV Stand 16.03.2020

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Am vergangenen Samstag stand unser Netzwerk-Partner Dr. Hendrik Zeiß, als Fachanwalt für Medizinrecht, Herrn Dr. Stefan Helka, als Zahnarzt, Rede und Antwort zu rechtlichen Themen in der Corona-Krise:

Dürfen Ärzten/Zahnärzte aktuell nur Notfallbehandlungen durchführen?

Welche möglichen rechtlichen Konsequenzen gibt es hinsichtlich Inanspruchnahme von Soforthilfen?

Muss ich als Mieter meine Miete weiterzahlen? 

https://www.youtube.com/watch?v=iI5H6qk5kDc

Vielen Dank an euch beide für dieses sehr interessante und verständliche Interview!

Euer HeilberufePlus-Team
Unser Blog, welcher wichtige Informationen zum Coronavirus liefert, wie z.B. rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche Fragestellungen beantwortet, wird laufend aktualisiert. Selbstverständlich stehen wir auch telefonisch unter 02541 9386956 für weitere Fragen oder Anliegen zur Verfügung.
https://implacheck.de/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte/

Bleiben Sie alle gesund!
Ihr HeilberufePlus-Team

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In der aktuellen Corona-Pandemie sollten gerade Arztpraxen, Apotheken, etc. an einen Hustenschutz denken, um Patienten und Mitarbeiter,-innen zu schützen. Unser Netzwerk-Partner die OBV Objektbau Bomers GmbH, hat hierzu einen Hustenschutz-Aufsteller entwickelt. 
Bei Interesse bitte Herrn Heinrich Wesseler kontaktieren. Nachfolgend der Link zu den Kontaktdaten: https://heilberufe-plus.de/experten/praxiseinrichtung/

Bleiben Sie alle gesund!
Ihr HeilberufePlus-Team
Liebe Ärzte, liebe Zahnärzte und liebe Partner,

wir bauen zurzeit ein Informationsportal auf, welches Sie über die relevanten Themen rund um den Corona-Virus informieren soll. Nachfolgend der Link dazu: https://heilberufe-plus.de/coronavirus/
Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit unserem ganzen Netzwerk für alle Fragen zur Verfügung. Falls wir telefonisch nicht direkt erreichbar sind, aufgrund des hohen Anrufaufkommens, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht oder schreiben Sie uns. Wir melden uns schnellst möglich. 
Bleiben Sie gesund!
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