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KVWL – Mitteilung zur Mitarbeit in regionalen Behandlungszentren

Sehr geehrte Kollegin,
sehr geehrter Kollege,

die KVWL plant die Einrichtung regionaler Behandlungszentren zur grundlegenden Versorgung von Corona-Infizierten. Für diese Zentren suchen wir dringend Vertragsärztinnen und -ärzte zur Mitarbeit.

Ihr Aufgabengebiet

Die regionalen Behandlungszentren werden bei einer deutlichen Zunahme der Infektionen erste Anlaufstelle für Corona-Infizierte sein, die nicht die Haus- und Facharztpraxen aufsuchen sollen. In den Behandlungszentren sollen – analog zur Versorgung im Notfalldienst – die Schwere der Infektion und der Behandlungsdarf möglicher Begleiterkrankungen eingeschätzt werden. Die Anordnung von häuslicher Quarantäne, die Ausstellung von Rezepten und AU oder die stationäre Einweisung gehören zu den ärztlichen Aufgaben.

Der Einsatz im Behandlungszentrum

Die Behandlungszentren werden – in Kooperation mit den Kommunen – als Eigeneinrichtungen der KVWL geführt. Die KVWL sorgt für die medizinische und technische Ausrüstung sowie für die notwendige Schutzkleidung. Sie werden durch Medizinische Fachangestellte unterstützt. Ihre Einsatzzeiten können wir flexibel planen.

Honorierung

Die KVWL zahlt den eingesetzten Ärztinnen und Ärzten eine Stundenvergütung von 150 Euro. Sie erhalten von der KVWL einen entsprechenden Honorarvertrag.

Medizinische Fachangestellte

Für die Behandlungszentren suchen wir ebenfalls freiwillige Medizinische Fachangestellte. Gerne können Sie interessierte Mitarbeiterinnen aus Ihrer Praxis melden. Die Stundenvergütung für die MFA beträgt – inklusive eines Gefahrenzuschlags – 30 Euro.

Kontakt:

Bei Interesse melden Sie sich bitte unter der Rufnummer

0231 94 32 94 32

oder schreiben Sie uns eine Mail mit Ihren Kontaktdaten (Name, LANR, Mobilnummer):

coronaeinsatz@kvwl.de

Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihr Engagement!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. med. Dirk Spelmeyer
1. Vorsitzender

Quelle: KVWL

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Am vergangenen Samstag stand unser Netzwerk-Partner Dr. Hendrik Zeiß, als Fachanwalt für Medizinrecht, Herrn Dr. Stefan Helka, als Zahnarzt, Rede und Antwort zu rechtlichen Themen in der Corona-Krise:

Dürfen Ärzten/Zahnärzte aktuell nur Notfallbehandlungen durchführen?

Welche möglichen rechtlichen Konsequenzen gibt es hinsichtlich Inanspruchnahme von Soforthilfen?

Muss ich als Mieter meine Miete weiterzahlen? 

https://www.youtube.com/watch?v=iI5H6qk5kDc

Vielen Dank an euch beide für dieses sehr interessante und verständliche Interview!

Euer HeilberufePlus-Team
Unser Blog, welcher wichtige Informationen zum Coronavirus liefert, wie z.B. rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche Fragestellungen beantwortet, wird laufend aktualisiert. Selbstverständlich stehen wir auch telefonisch unter 02541 9386956 für weitere Fragen oder Anliegen zur Verfügung.
https://implacheck.de/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte/

Bleiben Sie alle gesund!
Ihr HeilberufePlus-Team

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In der aktuellen Corona-Pandemie sollten gerade Arztpraxen, Apotheken, etc. an einen Hustenschutz denken, um Patienten und Mitarbeiter,-innen zu schützen. Unser Netzwerk-Partner die OBV Objektbau Bomers GmbH, hat hierzu einen Hustenschutz-Aufsteller entwickelt. 
Bei Interesse bitte Herrn Heinrich Wesseler kontaktieren. Nachfolgend der Link zu den Kontaktdaten: https://heilberufe-plus.de/experten/praxiseinrichtung/

Bleiben Sie alle gesund!
Ihr HeilberufePlus-Team
Liebe Ärzte, liebe Zahnärzte und liebe Partner,

wir bauen zurzeit ein Informationsportal auf, welches Sie über die relevanten Themen rund um den Corona-Virus informieren soll. Nachfolgend der Link dazu: https://heilberufe-plus.de/coronavirus/
Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit unserem ganzen Netzwerk für alle Fragen zur Verfügung. Falls wir telefonisch nicht direkt erreichbar sind, aufgrund des hohen Anrufaufkommens, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht oder schreiben Sie uns. Wir melden uns schnellst möglich. 
Bleiben Sie gesund!
Ihr HeilberufePlus-Team

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