Bank und Liquidität
Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) und die Landesförderbanken wie z.B. die NRW Bank bestehen die Möglichkeiten, kurzfristige Liquiditätshilfen zu einem Zinssatz von
derzeit 1 % p.a. zu erhalten. Leider ist keine direkte Beantragung bei der KFW möglich und Sie müssen sich hierzu mit Ihrer
Hausbank in Verbindung setzen. Dies können wir Ihnen nicht abnehmen, aber wir unterstützen Sie bei einer evtl. Antragstellung
durch die zügige Zurverfügungstellung aller notwendigen Unterlagen.
Sollte Ihre Hausbank Bedenken bei der Finanzierung haben, so können die Hausbanken bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen und somit ihr eigenes Haftungsrisiko minimieren. Es darf sich nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen in Schwierigkeiten handeln.
Voraussichtlich werden die gefragtesten Mittel zur Sicherung der Betriebsmittel die nachfolgenden Varianten sein:
5 Jahre Laufzeit, 1 Jahr Tilungsfreiheit und 5 Jahre Zinsbindung
oder
2 Jahre Lauzeit, 2 Jahre Tilgungsfreiheit und 2 Jahr Zinsbindung
Hierbei handelt es sich um die Programme 047 oder 037 der KfW.
Ein Haftungsfreistellung von bis zu 80 Prozent sollen möglich sein.
Weitere Informationen folgen in Kürze!